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Flugplatzordnung


MFP Modellflug-Pernitz


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1. Eigentum und Verwendung :


Der Modellflugplatz wurde vom Interessengemeinschaft

Modellflug-Pernitz gepachtet und dient den Mitgliedern der

Interessengemeinschaft zur Ausübung ihres Sportes.


2. Rechte und Pflichten :


Jedes Mitglied der Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz

hat das Recht, den Modellflugplatz zu benützen. Es hat

jedoch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die

Flugplatzordnung einzuhalten. Ungeübte haben die

Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung

eines erfahren Piloten vorzunehmen. Die Modellfluginteressengemeinschaft

hält  monatlich einen Clubabend (immer der erste Freitag im Monat,

außer es wird eine Terminänderung bekannt gegeben) ab. Jedes

eingeschriebene Mitglied hat die Möglichkeit selbst daran teilzunehmen,

oder einen Vertreter (eingeschriebenes Clubmitglied) zu entsenden.

Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 IG-Mitglieder anwesend sind.

Entscheidungen sind zu protokollieren und von den anwesenden

IG-Mitgliedern zu unterschreiben.


! ACHTUNG - WICHTIGER HINWEIS - ACHTUNG !


Gastflieger dürfen nur mit Genehmigung der

Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz den Modellflugplatz benützen.

Es ist verboten, dass Nichtmitglieder Fremden das Fliegen auf unserem

Modellflugplatz erlauben. Wichtig ist auch, dass der Gastflieger eine

gültige Mitgliedschaft im AERO-Club besitzt. Jedes Mitglied der

IG-Modellflug-Pernitz hat die Pflicht bei Gastfliegern die gültige

Mitgliedskarte im AERO-Club zu verlangen. Mitglieder dürfen durch die

Benützung nicht behindert werden (Absprache).


3. Haftpflicht :


Jedes Mitglied muss durch die Mitgliedschaft beim Österreichischen

Aero-Club Haftpflicht versichert sein und von der gültigen

Jahresmitgliedschaft eine Kopie in der Klarsichtfolie deponieren.


4. Parkplatz :


Zum Abstellen der KFZ ist ausschließlich der Parkplatz zu benützen.

Der  Container ist bei verlassen vom letzten Mitglied des Flugplatzes

zu schließen.


5. Zuschauer :


Für die Zuschauer ist der Schutzraum vorgesehen. Das Betreten des

Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind an der Leine zu

führen, Kinder sind zu beaufsichtigen.


6. Verhinderung von Unfällen :


Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Es ist zu

beachten, dass sich auf der Piste bei Start- und Landemanöver keine

Personen befinden dürfen. Starts und Landungen sind laut anzukündigen.

Zuschauer müssen sich hinter der Absperrung und nicht in der Nähe der

Piste aufhalten. Diesbezüglich wird nochmals auf Punkt 5 verwiesen.

Nach Möglichkeit sollten die steuernden Piloten in einer Gruppe

beisammen stehen.


7. Flugbetrieb :


Die Aufnahme des Flugbetriebes ist nur mit E-Antrieben gestattet.


8. Reinhaltung des Fluggeländes :


Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes, einschließlich des

Parkplatzes und des Containers, ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen.

Offenes Feuer ist in der vorgesehenen Feuerstelle erlaubt, sowie der Betrieb

eines Holzkohlegrills, ein verbrennen von Modellresten hat zu

Unterbleiben. Mitgebrachte Dosen ,Flaschen und Abfälle sind in den

bereitgestellten Abfallbehältern sortenrein zu entsorgen. Die Entsorgung

der vollen Abfallsäcke hat jedes Mitglied durchzuführen (an der Pinnwand

hängt ein Abfuhrterminplan der Gemeinde Pernitz). Die Säcke (gelber Sack

u. Müllsack) sind bei der Ausfahrt auf die B21 beim Bahnhaus zu hinterlegen.

Im Mannschaftscontainer ist Rauchverbot (von der IG Gemeinschaft

beschlossen). Bei nicht Befolgung muss mit Sanktionen gerechnet werden,

die bis zum Ausschluss aus der IG führen können.


9. Außenlandungen :


Bei eventuellen Landungen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei

Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu Flurschäden führen

könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist Bedacht zu nehmen.


10. Platzbegrenzung :


Auf Grund der Auflage der Straßenverwaltung ist ein Überfliegen der

Bundesstraße verboten. Ein Überfliegen des Parkplatzes, der

Zuschauerräume und der Häuser in geringer Höhe ist nicht gestattet.

Bei Arbeiten auf den umliegenden Feldern ist ein Überfliegen der Personen

in geringer Höhe verboten! Bei Herannahen eines bemannten Flugzeuges

ist nach rechts auszuweichen und eventuell Höhe abzubauen.


11. Befolgung der Anweisungen :


Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten

und wird bei Missbrauch persönlich zur Verantwortung gezogen.

Den Anweisungen der Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz ist

Folge zu leisten!


12. Nichtbeachtung der Ordnung :


Folgende Sanktionen sind bei Nichtbefolgung der Flugplatzordnung

vorgesehen :


a) Verwarnung durch die Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz .

In weiterer Folge kann der Ausschluss vom

Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.


b) Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.


c) Antrag auf Ausschluss aus der Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz.


d) Eine Verwarnung ist auf dem Fluggelände auszusprechen.


14. Sonderregelungen :


Bei Wettbewerben und anderen Veranstaltungen ist auf eine

eventuell geänderte Flugplatzordnung zu achten.


Interessengemeinschaft Modellflug-Pernitz