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1. Eigentum und Verwendung :
Der Modellflugplatz wurde vom Interessengemeinschaft
Modellflug-
Interessengemeinschaft zur Ausübung ihres Sportes.
2. Rechte und Pflichten :
Jedes Mitglied der Interessengemeinschaft Modellflug-
hat das Recht, den Modellflugplatz zu benützen. Es hat
jedoch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die
Flugplatzordnung einzuhalten. Ungeübte haben die
Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung
eines erfahren Piloten vorzunehmen. Die Modellfluginteressengemeinschaft
hält monatlich einen Clubabend (immer der erste Freitag im Monat,
außer es wird eine Terminänderung bekannt gegeben) ab. Jedes
eingeschriebene Mitglied hat die Möglichkeit selbst daran teilzunehmen,
oder einen Vertreter (eingeschriebenes Clubmitglied) zu entsenden.
Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 IG-
Entscheidungen sind zu protokollieren und von den anwesenden
IG-
! ACHTUNG -
Gastflieger dürfen nur mit Genehmigung der
Interessengemeinschaft Modellflug-
Es ist verboten, dass Nichtmitglieder Fremden das Fliegen auf unserem
Modellflugplatz erlauben. Wichtig ist auch, dass der Gastflieger eine
gültige Mitgliedschaft im AERO-
IG-
Mitgliedskarte im AERO-
Benützung nicht behindert werden (Absprache).
3. Haftpflicht :
Jedes Mitglied muss durch die Mitgliedschaft beim Österreichischen
Aero-
Jahresmitgliedschaft eine Kopie in der Klarsichtfolie deponieren.
4. Parkplatz :
Zum Abstellen der KFZ ist ausschließlich der Parkplatz zu benützen.
Der Container ist bei verlassen vom letzten Mitglied des Flugplatzes
zu schließen.
5. Zuschauer :
Für die Zuschauer ist der Schutzraum vorgesehen. Das Betreten des
Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind an der Leine zu
führen, Kinder sind zu beaufsichtigen.
6. Verhinderung von Unfällen :
Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Es ist zu
beachten, dass sich auf der Piste bei Start-
Personen befinden dürfen. Starts und Landungen sind laut anzukündigen.
Zuschauer müssen sich hinter der Absperrung und nicht in der Nähe der
Piste aufhalten. Diesbezüglich wird nochmals auf Punkt 5 verwiesen.
Nach Möglichkeit sollten die steuernden Piloten in einer Gruppe
beisammen stehen.
7. Flugbetrieb :
Die Aufnahme des Flugbetriebes ist nur mit E-
8. Reinhaltung des Fluggeländes :
Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes, einschließlich des
Parkplatzes und des Containers, ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen.
Offenes Feuer ist in der vorgesehenen Feuerstelle erlaubt, sowie der Betrieb
eines Holzkohlegrills, ein verbrennen von Modellresten hat zu
Unterbleiben. Mitgebrachte Dosen ,Flaschen und Abfälle sind in den
bereitgestellten Abfallbehältern sortenrein zu entsorgen. Die Entsorgung
der vollen Abfallsäcke hat jedes Mitglied durchzuführen (an der Pinnwand
hängt ein Abfuhrterminplan der Gemeinde Pernitz). Die Säcke (gelber Sack
u. Müllsack) sind bei der Ausfahrt auf die B21 beim Bahnhaus zu hinterlegen.
Im Mannschaftscontainer ist Rauchverbot (von der IG Gemeinschaft
beschlossen). Bei nicht Befolgung muss mit Sanktionen gerechnet werden,
die bis zum Ausschluss aus der IG führen können.
9. Außenlandungen :
Bei eventuellen Landungen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei
Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu Flurschäden führen
könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist Bedacht zu nehmen.
10. Platzbegrenzung :
Auf Grund der Auflage der Straßenverwaltung ist ein Überfliegen der
Bundesstraße verboten. Ein Überfliegen des Parkplatzes, der
Zuschauerräume und der Häuser in geringer Höhe ist nicht gestattet.
Bei Arbeiten auf den umliegenden Feldern ist ein Überfliegen der Personen
in geringer Höhe verboten! Bei Herannahen eines bemannten Flugzeuges
ist nach rechts auszuweichen und eventuell Höhe abzubauen.
11. Befolgung der Anweisungen :
Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten
und wird bei Missbrauch persönlich zur Verantwortung gezogen.
Den Anweisungen der Interessengemeinschaft Modellflug-
Folge zu leisten!
12. Nichtbeachtung der Ordnung :
Folgende Sanktionen sind bei Nichtbefolgung der Flugplatzordnung
vorgesehen :
a) Verwarnung durch die Interessengemeinschaft Modellflug-
In weiterer Folge kann der Ausschluss vom
Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.
b) Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.
c) Antrag auf Ausschluss aus der Interessengemeinschaft Modellflug-
d) Eine Verwarnung ist auf dem Fluggelände auszusprechen.
14. Sonderregelungen :
Bei Wettbewerben und anderen Veranstaltungen ist auf eine
eventuell geänderte Flugplatzordnung zu achten.
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