1. Eigentum und Verwendung :
Der Modellflugplatz wurde vom Interessengemeinschaft Modellflug-
Interessengemeinschaft zur Ausübung ihres Sportes.
2. Rechte und Pflichten :
Jedes Mitglied der Interessengemeinschaft Modellflug-
jedoch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die Flugplatzordnung einzuhalten. Ungeübte haben die
Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung eines erfahren Piloten vorzunehmen. Die
Modellfluginteressengemeinschaft hält monatlich einen Clubabend (immer der erste Freitag im Monat, außer es wird
eine Terminänderung bekannt gegeben) ab. Jedes eingeschriebene Mitglied hat die Möglichkeit selbst daran
Teilzunehmen, oder einen Vertreter (eingeschriebenes Clubmitglied) zu entsenden. Beschlussfähigkeit besteht wenn
mindestens 5 IG-
IG-
! ACHTUNG -
Gastflieger dürfen nur mit Genehmigung der Interessengemeinschaft Modellflug-
Es ist verboten, dass Nichtmitglieder Fremden das Fliegen auf unserem Modellflugplatz erlauben .Wichtig ist auch, dass
der Gastflieger eine Gültige Mitgliedschaft im AERO-
Pflicht bei Gastfliegern die gültige Mitgliedskarte im AERO-
nicht behindert werden (Absprache).
3. Haftpflicht :
Jedes Mitglied muss durch die Mitgliedschaft beim Österreichischen Aero-
gültigen Jahresmitgliedschaft eine Kopie in die Klarsichtfolie deponieren.
4. Parkplatz :
Zum Abstellen der KFZ ist ausschließlich der Parkplatz zu benützen. Der Container ist bei verlassen vom letzten
Mitglied des Flugplatzes zu schließen.
5. Zuschauer :
Für die Zuschauer ist der Schutzraum vorgesehen. Das Betreten des Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind
an der Leine zu führen, Kinder sind zu beaufsichtigen.
6. Verhinderung von Unfällen :
Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Es ist zu beachten, dass sich auf der Piste bei Start-
Landemanöver keine Personen befinden dürfen. Starts und Landungen sind laut anzukündigen. Zuschauer müssen sich
hinter der Absperrung und nicht in der Nähe der Piste aufhalten. Diesbezüglich wird nochmals auf Punkt 5 verwiesen.
Nach Möglichkeit sollten die steuernden Piloten in einer Gruppe beisammen stehen.
7. Flugbetrieb :
Die Aufnahme des Flugbetriebes ist nur mit E-
8. Reinhaltung des Fluggeländes :
Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes, einschließlich des Parkplatzes und des Containers, ist äußerste
Reinlichkeit zu pflegen. Offenes Feuer ist in der vorgesehenen Feuerstelle erlaubt, sowie der Betrieb eines
Holzkohlegrilles, ein Verbrennen von Modellresten hat zu unterbleiben. Mitgebrachte Dosen, Flaschen und Abfälle
sind in den bereitgestellten Abfallbehältern sortenrein zu entsorgen. Die Entsorgung der vollen Abfallsäcke hat jedes
Mitglied durchzuführen (an der Pinnwand hängt ein Abfuhrterminplan der Gemeinde Pernitz). Die Säcke (gelber Sack u.
Müllsack) sind bei der Ausfahrt auf die B21 beim Bahnhaus zu hinterlegen. Im Mannschaftscontainer ist Rauchverbot
(von der IG Gemeinschaft beschlossen). Bei nicht Befolgung muss mit Sanktionen gerechnet werden, die bis zum Ausschluss
aus der IG führen können.
9. Außenlandungen :
Bei eventuellen Landungen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu
Flurschäden führen könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist Bedacht zu nehmen.
10. Platzbegrenzung :
Auf Grund der Auflage der Straßenverwaltung ist ein Überfliegen der Bundesstraße verboten. Ein Überfliegen des
Parkplatzes, der Zuschauerräume und der Häuser in geringer Höhe ist nicht gestattet. Bei Arbeiten auf den umliegenden
Feldern ist ein Überfliegen der Personen in geringer Höhe verboten! Bei Herannahen eines bemannten Flugzeuges ist
nach rechts auszuweichen und eventuell Höhe abzubauen.
11. Befolgung der Anweisungen :
Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten und wird bei Missbrauch persönlich zur
Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Interessengemeinschaft Modellflug-
12. Nichtbeachtung der Ordnung :
Folgende Sanktionen sind bei Nichtbefolgung der Flugplatzordnung vorgesehen :
a) Verwarnung durch die Interessengemeinschaft Modellflug-
Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.
b) Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.
c) Antrag auf Ausschluss aus der Interessengemeinschaft Modellflug-
d) Eine Verwarnung ist auf dem Fluggelände auszusprechen.
14. Sonderregelungen :
Bei Wettbewerben und anderen Veranstaltungen ist auf eine eventuell geänderte Flugplatzordnung zu achten.
Interessengemeinschaft Modellflug-